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Graffiti ist Mangel an Wohnung
06.05.2009 | ARAG | Düsseldorf
Mieter müssen Graffitis an Haustür nicht hinnehmen
Mieter können unter Umständen von ihren Vermietern verlangen, Graffitis an Haustür, Eingang und Klingelschildern zu beseitigen. ARAG Experten betonen, dass dies auch in Großstädten und Gegenden mit besonders vielen Schmierereien gilt. Dem entsprechend sahen auch die Richter eines Berliner Amtsgerichts in den Graffitis an einem Kreuzberger Wohnhaus einen Mangel an der Mietsache. Schmierereien an Haustür, Hauseingang und Klingelschildern waren einer Mieterin ein Dorn im Auge; sie verlangte vom Vermieter die Beseitigung, zumal die Verunzierung bei ihrem Einzug noch nicht bestand. Zu Recht, meinten die Richter, denn der Umfang der Graffitis überschreite das Maß des Ortsüblichen. Auch die Behauptung des Vermieters, in Kreuzberg sei beinahe jedes Haus beschmiert, überzeugte die Richter nicht. Selbst bei einer relativ günstigen Miete müsse der Vermieter seiner Instandhaltung nachkommen. Aber vorsicht: Die Kosten für die Beseitigung der Grafitti können auf den Mieter umgelegt werden (AG Tempelhof-Kreuzberg, Az.: 5 C 313/07).
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